Wir kennen den Kurs aus der Krise

Wir sind Spezialisten und konzentrieren uns auf die Beratung und Unterstützung von Unternehmen und Unternehmern in allen Krisenphasen, von der Stakeholderkrise über die Strategie-, die Produkt- und Absatzkrise, die Er­folgs- und Liquiditätskrise bis hin zur Insolvenz. Jedes Unternehmen kommt früher oder später in eine dieser Krisen, und wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie bestmöglich, unter Wahrung ihrer unter­nehmerischen Unabhängigkeit, dabei zu unterstützen, die Krise zu bewältigen und ihr Geschäft fit für die unternehmerische Zukunft zu machen.

Besonders kümmern wir uns um die Bedürfnisse, Sorgen und Nöte des Unternehmers, der viel zu oft die undankbare Rolle des Zaungastes einnimmt, anstatt mit allen seinen spezifischen Kenntnissen für sein konkretes Geschäft ernstgenommen und als wichtiger Stakeholder im erfolgreichen Sanierungsprozess betrachtet zu werden. Wir verfügen im Gegensatz zu klassischen Beratern über umfangreiche inter­dis­zi­plinäre Kompetenzen und Erfahrungen in der Eröffnung und Nutzung strategischer Optionen der Unter­nehmenssanierung, von Stakeholderprozessen bis hin zur Sanierung unter Insolvenzschutz. Wir sind als faire Partner immer offen und ehrlich, auch dann, wenn unpopuläre Schritte erforderlich sind und die erforderlichen Schritte schmerzen.

Video: Ulrich kammerer versteht Insolvenz als eine Chance!

Ignorieren ist keine Option!

Wir versuchen stets, minimalinvasiv zu arbeiten, das heißt die geringstmöglichen Maßnahmen mit den größtmöglichen Verbesserungen zu wählen. Es ist daher immens wichtig, in einem möglichst frühen Stadium der Krise zielgerichtete und erfolgs­verspre­chende Restrukturierungsmaßnahmen zu implementieren, da dann naturgemäß noch die wei­testen Handlungsoptionen bestehen und die Möglichkeiten, den Turnaround zu schaffen, am größten sind. Eine Unternehmenssanierung außerhalb des gerichtlichen Verfahrens ist allerdings nur möglich, solange kei­ne Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags besteht. Ist ein Insolvenzverfahren jedoch unum­gäng­lich oder aber erweist es sich als die beste Sanie­rungs­option, sind wir in der Lage, Ihr Unternehmen voll­ständig über das Verfahren selbst und die ein­zu­hal­tenden Rahmenbedingungen zu informieren sowie den komplexen Prozess zu strukturieren.

Mögliche Sanierungsverfahren

Wir sind gemeinsam mit unseren Partnern darauf spezialisiert, alle Vorbereitungshandlungen für eine Sanierung unter Insolvenzschutz im Rahmen einer Eigenverwaltung, egal ob als großes oder kleines Schutz­schirm­verfahren, zu treffen und das Unternehmen durch das Verfahren hindurch zu begleiten. Wenn Sie dies wünschen, beraten wir nicht nur, sondern setzen auch gerne effizient die gemeinsam beschlos­se­nen Maßnahmen um. Sie können sicher sein, dass wir nicht nachlassen, bis alle erforder­lichen ope­ra­ti­ven Maßnahmen greifen und Ihr Unternehmen entschuldet, neu aufgestellt und zukunftsfähig aus­ge­richtet ist.

Sanierungsmoderation §94-§100 StaRUG
  • Lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit,
  • keine Überschuldung
  • (noch) keine Antragspflicht

100% Zustimmung aller betroffenen Gläubiger

Restrukturierung §2-§83 StaRUG
  • Lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit,
  • keine Überschuldung
  • noch) keine Antragspflicht

75% Zustimmung aller betroffenen, in Gruppen aufgeteilten Gläubiger aber: cross-class-cram-down

Schutzschirm §270d InsO
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung
  • keine Zahlungsunfähigkeit
  • ggfs. Antragspflicht wg. Überschuldung

50+x% der anwesenden Gläubiger je Plan-Gruppe Mehrheit der im Plan gebildeten Gruppen

Eigenverwaltung §270b InsO
  • keine spezifischen Voraussetzungen
  • Auch (und gerade) möglich bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

50+x% der anwesenden Gläubiger je Plan-Gruppe Mehrheit der im Plan gebildeten Gruppen

Regelinsolvenz
  • Immer dann, wenn Gläubigerinteressen gefährdet werden, weil das Unternehmen/der Unternehmer nicht zuverlässig ist
  • oder es keine Fotführungsprognose mehr gibt

In aller Regel Verkauf oder Zerschlagung des Unternehmens